Einwohnermeldeamt

Aktuelles

Änderungen der Sprechzeit sowie der Samstagssprechzeit im Einwohnermeldeamt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auf Grund von Personalmangel finden die Samstags-Sprechzeiten im September, Oktober und November erst am 2. Samstag in der Zeit von 09. bis 11:00 Uhr statt (14.09.2024 / 12.10.2024 / 09.11.2024).


Außerdem können wir Ihnen bis auf Weiteres, abweichend von den unten aufgeführten regulären Sprechzeiten, leider nur folgende Sprechzeiten anbieten:

ohne Termin:
montags von 09:00 bis 12:00 Uhr
donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 bis 11:00 Uhr (vermutlich ab Dezember)

wichtiger Hinweis: an diesen Tagen kann eine Bearbeitung leider nur bis zum genannten Ende der jeweiligen Sprechzeit erfolgen. Alle dann noch anwesenden Wartenden müssen wir leider auffordern an einem anderen Tag erneut vorzusprechen!

Mit einem selbst gebuchten Online-Termin haben Sie zusätzlich noch die Möglichkeit immer dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr vorzusprechen. Jedoch sind hier die Kapazitäten leider begrenzt.

Wir bitten um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis!

Termine / Sprechzeiten

Bezüglich der Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes wurde ein Mischsystem eingeführt, welches aus einem freien Zulauf (hier muss vorher kein Termin vereinbart werden) und einer Terminbuchungsmöglichkeit besteht. Hierzu bitten wir Sie folgendes zu beachten:

 

Sprechzeiten (ohne Termin):

Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Jeder 1. Samstag im Monat 09:00 – 11:00 Uhr

(Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen im Bürgermagazin, da es in Ausnahmefällen zu Verlegungen der Samstagssprechzeit kommen kann!)

Für folgende Sprechzeiten buchen Sie sich bitte hier online einen Termin:

Dienstag ganztägig 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr

Wir bitten um Verständnis, dass diese Termine nur mit einem größeren zeitlichen Vorlauf buchbar sein werden. Planen bzw. buchen Sie daher frühzeitig Ihren Termin.

Aktuelle Hinweise

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) informiert in dem unten genannten Link darüber, dass ab dem 01.01.2024 Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen.

Bezüglich der Gründe empfehlen wir Ihnen folgenden Link:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, wenn eine zweifelsfreie Identifizierung des Kindes anhand des Lichtbildes noch möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass noch als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen:

www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Bei Reisen innerhalb der EU genügt in den meisten Fällen ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte in Ihrem Reisebüro nach den konkreten Einreisebestimmungen oder nutzen ebenfalls den oben genannten Link des Auswärtigen Amtes.

Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Das Gesicht von Säuglingen und Kleinstkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen" Aussehen gesprochen werden kann. 

Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern kann eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden. In individuellen Fällen des Reisebedarfs von Säuglingen kurz nach der Geburt (z. B. wegen ärztlicher Versorgung im Ausland) kann es sein, dass das ausgestellte Identitätsdokument für einen geringeren Zeitraum verwendbar ist.

Ausweise von Säuglingen und Kleinstkindern werden mit einer sechsjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt, weil viele Reiseländer eine Restgültigkeit des Reisedokumentes von mindestens 6 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Einreise, verlangen. Eine weitere Verkürzung der allgemeinen Gültigkeitsdauer würde die tatsächliche Nutzbarkeit des Ausweisdokuments stärker einschränken.

Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.