Informationen nach §20 Abs. 3 VOB/A

Hiernach hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei 

  • beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 T€ ohne  Umsatzsteuer
  • freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 T€ ohne Umsatzsteuer

übersteigt. Diese Informationen müssen 6 Monate vorgehalten werden.