Informationen nach §20 Abs. 3 VOB/A
Hiernach hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
- beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 T€ ohne Umsatzsteuer
- freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 T€ ohne Umsatzsteuer
übersteigt. Diese Informationen müssen 6 Monate vorgehalten werden.