Informationen nach §20 Abs. 4 VOB/A
Hiernach informieren die Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in ihren Beschafferprofilen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach §3a Abs. 2 Nr. 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 T€ ohne Umsatzsteuer.