Interessenbekundungsverfahren nach § 7 Abs.2 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Interessenbekundungsverfahren nach § 7 Abs.2 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur Durchführung des Greizer Wochenmarktes
Auftraggeber:
Stadt Greiz
Allgemeine Ordnungsbehörde
Marstallstraße 6
07973 Greiz
Ansprechpartner:
Frau Pohle
Telefon-Nr.: 03661/703313
E-Mail: allgob(at)greiz.de
Beschreibung / Gegenstand des Verfahrens:
Die Stadt Greiz beabsichtigt die Durchführung des Greizer Wochenmarktes (an zwei Werktagen) durch einen privaten Veranstalter auf der Grundlage einer Marktfestsetzung ausrichten zu lassen.
Die Festsetzung soll zum 01.04.2025 beginnen und zunächst bis zum 31.03.2027 befristet sein.
Mit dem Abschluss der Festsetzung zur Durchführung des Wochenmarktes ist keine Vergabe eines öffentlichen Auftrages verbunden.
Bedingungen für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren:
Sollten Sie an der Durchführung des Wochenmarktes interessiert sein, werden Sie gebeten, bis spätestens Freitag, den 31.01.2025 einen Antrag gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) an die Stadt Greiz zu richten.
Der Antrag eines jeden Interessenten muss zwingend die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen enthalten:
- den Namen des Veranstalters,
- die Bezeichnung der Veranstaltung,
- den Veranstaltungsort,
- den Veranstaltungszeitraum,
- ein sog. vorläufiges Ausstellerverzeichnis mit Nachweis der Eigenschaft als Gewerbetreibender (z.B. Kopie der Gewerbeanmeldung oder der Reisegewerbekarte),
- Nachweis über die branchenübliche Haftpflichtversicherung
- Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- eine Ankündigung des geplanten Warenangebots
Des Weiteren hat der Interessent (bei jur. Personen der gesetzliche Vertreter) zwingend
- ein Führungszeugnis
- sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
Außerdem ist von dem jeweiligen Interessenten zwingend nachzuweisen, dass er geeignet und wirtschaftlich in der Lage ist, regelmäßig einen Wochenmarkt durchzuführen. Als Nachweis könnten bspw. ein Lebenslauf, bisherige Tätigkeiten im Marktgewerbe oder Referenzen zu bereits durchgeführten Veranstaltungen den Antragsunterlagen beigefügt werden.
Diesbezüglich wird explizit darauf hingewiesen, dass bspw. die fehlende Erfahrung neuer Betreiber kein Ausschlusskriterium darstellt.
Zuschlagskriterien:
Die Zuschlagskriterien entnehmen Sie bitte der als Anlage 1 beigefügten vollständigen Leistungsbeschreibung (PDF).
Ihren schriftlichen Antrag inklusive Anlagen richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens Freitag, den 31.01.2025 an:
Stadt Greiz
Allgemeine Ordnungsbehörde
Marstallstraße 6
07973 Greiz