Schiedsstelle
Zum Schiedsstellenbezirk gehören die Kreisstadt Greiz und ihre Ortsteile. Die Aufgaben der Schiedsfrauen/-männer besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneverfahren durchzuführen.
Leistungen der Schiedsstelle für die Bürger bei:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Beleidigungen
- Hausfriedensbruch
- Bedrohungen
- Sachbeschädigungen
- Leichte und fahrlässige Körperverletzung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Vorteile der Schlichtungsverhandlungen
- Einfach und kostengünstig
- Unbürokratische Vermittlung
- Keine Prozesskosten
- Geringe Antrags- bzw. Vergleichsgebühr
- Bei Einigung (Vergleich) 30 Jahre lang vollstreckbarer Titel, bei Nichteinigung in strafrechtlichen Verfahren über Sühnebescheinigung Möglichkeit zur Privatklage
Antragstellung
- Schriftlich über die Stadtverwaltung/ Amt 5-Rechts-und Ordnungsamt/ Greiz 07973 / - Mündlich zu den jeweiligen Sprechstunden zu Protokoll oder
- auch zu einem möglichen vereinbarten Termin
Die Mitglieder der Schiedskommission und ihre Stellvertreter werden für 5 Jahre vom Stadtrat gewählt und danach vom zuständigen Amtsgericht berufen.