Lärmkartierung und Lärmaktionsplan

Lärmkartierung und Lärmaktionsplan - Überprüfung 2024

Wie bereits in den Jahren 2007, 2012 und 2017 hat das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) auch im Jahr 2022 für alle gemäß § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz in Thüringen betroffenen Gemeinden eine Lärmkartierung durchgeführt.

In der Stadt Greiz wurde der Bereich entlang der B 94 zwischen Silberloch und dem Abzweig Werdauer Straße kartiert. Eine Übersichtskarte mit dem betreffenden Straßenabschnitt kann weiter unten eingesehen werden.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht alle 5 Jahre eine Überprüfung bzw. Überarbeitung der Lärmaktionsplanung vor. Nach der Aufstellung des Lärmaktionsplans im Jahr 2008 wurde dieser bereits in den Jahren 2013 und 2019 überprüft und fortgeschrieben. Entgegen der vorherigen Jahre wurde die Lärmkartierung 2022 auf die gesetzlich vorgeschriebenen Abschnitte des Verkehrsnetzes beschränkt.

Die Überprüfung des Lärmaktionsplanes 2019 der Stadt Greiz auf Basis der Lärmkartierung 2022 ergab, dass eine erneute Überarbeitung aufgrund der unveränderten Rahmenbedingungen nicht erforderlich ist.

Aus diesem Grund hat der Stadtrat der Stadt Greiz in seiner Sitzung am 11.12.2024 beschlossen, dass der Lärmaktionsplan Greiz, Stand Fortschreibung 2019 entsprechend der Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Greiz vom 04.12.2019 (Beschluss Nr.: 044/2019) fortgelten soll. Es werden keine neuen Maßnahmen geplant, sondern die bereits geplanten (und beschlossenen) Maßnahmen sollen fortgeführt werden.

Es besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Bauamt der Stadt Greiz, von-Westernhagen-Platz 5, Zimmer 10 während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.: 703-525), die Ergebnisse der Lärmkartierung und den Lärmaktionsplan einzusehen und sich erläutern zu lassen.

Die detaillierten Ergebnisse zu allen betroffenen Gebäuden können auch auf der Internetseite des TLUBN unter http://www.tlubn.thueringen.de/kartendienst abgefragt werden. Die Lärmkarten sind hier ebenfalls veröffentlicht.

 

  • Klicken Sie nach dem Öffnen der o. g. Internetseite zuerst auf der rechten Bildschirmseite auf den Link „Kartendienst des TLUBN“.

  • Wählen Sie dann unter dem Menüpunkt „Luft, Lärm und Emission“ und dem Unterpunkt „Lärmkartierung“ den Punkt „Lärmkarte Straßenverkehr“ durch Anklicken aus.

  • Geben Sie im Suchfenster (rechts neben der Lupe) „Greiz“ ein und wählen unter „Ortsteil“ „Greiz (Greiz)“ aus oder zoomen Sie in der Karte auf den Bereich Greiz, bis die grünen Punkte der „Fassadenpegel der Gebäude“ in der Karte sichtbar werden.

  • Durch Klicken in die Karte öffnet sich ein Fenster mit der Lärmstatistik für die Stadt Greiz.

  • Zur Anzeige der lautesten Fassadenpunkte der Gebäude, deaktivieren Sie in der Legende die „Lärmstatistik Gemeinden“ und bei Bedarf zusätzlich die „Lärmkartierung“ (jeweils den blauen Button anklicken).

  • Klicken Sie jetzt in der Legende auf den Schriftzug „Lauteste Fassadenpunkte“.

  • Jetzt können Sie sich durch das Anklicken der grünen Punkte in der Karte die Fassadenpegel der Gebäude anzeigen lassen. Es öffnet sich ein Fenster mit den Lärmpegeln des ausgewählten Gebäudes.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die o. g. Telefonnummer.

Lärmkartierung und Lärmaktionsplan 2019

Wie bereits in den Jahren 2007 und 2012 hat das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (ehem. Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie) auch im Jahr 2017 für alle gemäß § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz betroffenen Thüringer Gemeinden eine Lärmkartierung durchgeführt.

In der Stadt Greiz wurden die Bereiche entlang der B 92 zwischen Pommeranz und Mylauer Straße, die B 94 zwischen Silberloch und Ortsausgang Schönfeld, der Straßenzug Brauereistraße / Lindenstraße / Obere Silberstraße / Hohe Gasse / Siebenhitze sowie der Altstadtbereich kartiert. Eine Übersichtskarte mit den betreffenden Straßenabschnitten kann weiter unten eingesehen werden.

Die detaillierten Ergebnisse der Lärmkartierung zu allen betroffenen Gebäuden können auf der Internetseite der TLUG unter http://www.tlug-jena.de/kartendienste/ abgefragt werden. Die Lärmkarten sind hier ebenfalls veröffentlicht.

Wählen Sie hierzu unter dem Menüpunkt „Luft, Lärm, Emissionen“ die Option „Kartendienst“ und auf der folgenden Seite den Punkt „Lärmkartierung“ und anschließend „Lärmkarte Straßenverkehr“ durch Anklicken aus. Zoomen Sie in der Karte auf den Bereich Greiz, bis die grünen Punkte der „Fassadenpegel der Wohngebäude“ in der Karte sichtbar werden oder geben Sie im Suchfenster (Lupe) „Greiz“ ein und wählen „Greiz (Greiz)“ aus. Klicken Sie jetzt in der Legende auf „Fassadenpegel der Wohngebäude“. Jetzt können Sie sich durch das Anklicken der grünen Punkte in der Karte die Fassadenpegel der Gebäude anzeigen lassen. Es öffnet sich ein Fenster mit den Lärmpegeln des ausgewählten Gebäudes.

Der Stadtrat der Stadt Greiz hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 den Lärmaktionsplan Greiz – Fortschreibung 2019 mit Selbstbindungsverpflichtung für den Stadtrat und die Stadtverwaltung beschlossen. Er soll als informelle Planung den Handlungsrahmen für Stadtrat und Stadtverwaltung sowie die Beurteilungsgrundlage für vielfältige Einzelentscheidungen (z. B. weitergehende Planungen, Entwicklung von Infrastruktureinrichtungen, verkehrsorganisatorische Maßnahmen, bauliche Entwicklungen, ....) bilden. Über diese Einzelfallentscheidungen ist jeweils vor ihrer Realisierung im Stadtrat zu beschließen.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und der Lärmaktionsplan Greiz können auch während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Greiz im Sachgebiet Stadtplanung eingesehen werden. Bei Fragen stehen Ihnen Herr Obenauf und Herr Post gern zur Verfügung.

Lärmkartierung und Lärmaktionsplan 2013

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird für die Stadt Greiz auf Grundlage des § 47d Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz anhand aktueller strategischer Lärmkarten der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2008 fortgeschrieben und ergänzt. Die Lärmkartierung erfolgte, wie im Jahr 2007, durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena für alle in Thüringen betroffenen Gemeinden.

Neben dem bisher betrachteten Straßennetz mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (entspricht etwa 16.000 Kfz/24h) sind nunmehr weitere Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelegung zwischen 3 und 6 Mio. Fahrzeugen (entspricht etwa 8.000 bis 16.000 Kfz/24h) verpflichtend zu untersuchen.

Im Rahmen der Fortschreibung werden entsprechend die B 92 zwischen Pommeranz und Mylauer Straße, die B 94 zwischen Silberloch und Ortsausgang Schönfeld, der Straßenzug Brauereistraße / Lindenstraße / Obere Silberstraße / Hohe Gasse / Siebenhitze sowie der Altstadtbereich betrachtet. Die betreffenden Straßenabschnitte können in der Übersichtskarte eingesehen werden.

Ab dem 18.02.2013 besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Bauamt der Stadt Greiz, von-Westernhagen-Platz 5, Zimmer 10 während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.: 703-525), die Ergebnisse der Lärmkartierung einzusehen und sich erläutern zu lassen.

Die Lärmkarten stellen im Bereich der Altstadt die Situation aus dem Jahr 2010 (vor der Baumaßnahme August-Bebel-Straße) dar.

Lärmkartierung und Lärmaktionsplan 2008

Auf der Grundlage der "Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" des Europäischen Parlaments und des Rates und des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist, u. a. an allen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Fahrzeugen im Jahr, die Belastung der Bevölkerung durch Lärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln (Lärmkartierung).

Dies betrifft in der Stadt Greiz die Bundesstraße 94 im Abschnitt Silberloch bis zum Dr.-Rathenau-Platz.

Durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena wurde im Jahr 2007 die Lärmkartierung für alle in Thüringen betroffenen Gemeinden durchgeführt. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Lärmkartierung wurde im Jahr 2008 durch die Stadt Greiz gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Lärmaktionsplan erarbeitet.

Der Stadtrat der Stadt Greiz hat in seiner Sitzung am 01.10.2008 den Lärmaktionsplan Greiz mit Selbstbindungsverpflichtung für den Stadtrat und die Stadtverwaltung beschlossen. Er soll als informelle Planung den Handlungsrahmen für Stadtrat und Stadtverwaltung sowie die Beurteilungsgrundlage für vielfältige Einzelentscheidungen (z. B. weitergehende Planungen, Entwicklung von Infrastruktureinrichtungen, verkehrsorganisatorische Maßnahmen, bauliche Entwicklungen, ....) bilden. Zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdungen, ist auf die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zielgerichtet hinzuwirken.

Gemäß § 47d Absatz 5 Bundesimmissionsschutzgesetz ist der Lärmaktionsplan Greiz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Zusätzlich wird von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie bis zum 30.06.2012 für alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr eine Lärmkartierung erstellt. Anschließend sind von den Kommunen, auch für diese Straßenabschnitte Lärmaktionspläne zu erarbeiten und bis Juli 2013 fertig zu stellen.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und der Lärmaktionsplan Greiz können auch während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadt Greiz im Sachgebiet Stadtplanung eingesehen werden. Bei Fragen stehen Ihnen Herr Obenauf und Herr Post gern zur Verfügung.

Förderung von Lärmschutzfenstern

Lärmsanierung im Bereich der Bundesstraße B 92 und B 94 - Förderung von Lärmschutzfenstern

Die Anwohner entlang der Ortsdurchfahrten Greiz der Bundesstraßen B 92 und B 94 sind derzeit und auch zukünftig hohen Verkehrslärmbelastungen ausgesetzt.

Die schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass an vielen Gebäudefassaden der an die Bundesstraßen angrenzenden Wohngebäude die Sanierungsgrenzwerte überschritten werden. Für die entsprechenden Gebäude kommen passive Schallschutzmaßnahmen im Rahmen einer Lärmsanierung in Frage.

Im Gegensatz zur Lärmvorsorge beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer Straße, stellt die Lärmsanierung eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers (Straßenbauamt Ostthüringen) auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen dar. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen besteht nicht.

Bei den passiven Lärmschutzmaßnahmen (insbesondere schallgedämmte Fenster und Lüfter) werden den Betroffenen bis zu 75 % der Aufwendungen erstattet.

Die Vorgehensweise ist in den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) geregelt.

Bei beabsichtigten Gebäudesanierungen und –modernisierungen verweist das Straßenbauamt Ostthüringen auf die mögliche Förderung für passive Lärmschutzmaßnahmen im Wege eines Antragsverfahrens.

Es ist nicht jedes Wohngebäude an den Bundesstraßen B 92 und B 94 von einer Überschreitung des Immissionsgrenzwertes betroffen. Bei Interesse der jeweiligen Hauseigentümer, eine geförderte Lärmsanierung in Anspruch zu nehmen, sind zuvor die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit zu prüfen.

Deshalb bitten wir, eine schriftliche Anfrage zur Prüfung der Voraussetzung für die Förderung einer Lärmsanierung an folgende Adresse:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Regionalbereich Ost
PF 1162
07501 Gera

und mit folgenden Angaben zu richten:

  • Eigentümer
  • Lage des Gebäudes/Objektes, d. h. Straße und Hausnummer
  • Gemarkung, Flurnummer, Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer.