Aktuelles

Information des Einwohnermeldeamtes zur Abschaffung von Papier-Passbildern ab 01.05.2025 sowie zur Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen


Einwohnermeldeamt, Startseite

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auch in diesem Jahr endet wieder die Gültigkeit von vielen Personalausweisen und Reisepässen und im Juni beginnen die Sommerferien.

In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, die Gültigkeit Ihrer Dokumente zu überprüfen und ggf. einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Welches Dokument für die Einreise in Ihrem Urlaubsland benötigt wird, erfahren Sie über Ihr Reisebüro oder über die Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertigesamt.de. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes können hierzu leider keine Auskünfte geben. Bitte informieren Sie sich vorab.

Unabhängig von Reisen ins Ausland besteht gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes für jeden Deutschen die Verpflichtung, einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen, sobald er oder sie 16 Jahre alt ist. Der Verstoß gegen die Verpflichtung zum Besitz eines gültigen Ausweises kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Sollte die Gültigkeit Ihres Ausweises demnächst enden, empfehlen wir Ihnen die Antragstellung für ein neues Dokument spätestens 8 Wochen vor Gültigkeitsende im Einwohnermeldeamt Greiz, Marienstraße 2 vorzunehmen!

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses ist die persönliche Anwesenheitdes Antragstellers unumgänglich. Folgende Unterlagen werden benötigt:

 

  • alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass

  • Geburts- oder Eheurkunde

  • bei Kindern das Einverständnis des ebenfalls Sorgeberechtigten Elternteils (in Form einer beidseitigen Kopie seines Personalausweises und einer schriftlichen Einverständniserklärung) bzw. die Anwesenheit beider Elternteile zur Antragstellung

  • aktuellesbiometrisches Passbild (Papierform nur noch bis 30.04.2025!!!)


Wir weisen darauf hin, dass ab 01.05.2025 Passbilder in Papierform nicht mehr akzeptiert werden dürfen. Beim Fotografen werden ab diesem Zeitpunkt digitale Passbilder erstellt und die Kunden erhalten einen QR-Code mit dessen Hilfe Ihr Passbild im Einwohnermeldeamt heruntergeladen werden kann. 

Gebühren:

Dokument

unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)

über 24 Jahre (10 Jahre gültig)

Personalausweis

22,80 €

37,00 €

Vorläufiger Personalausweis

10,00 €

10,00 €

Reisepass

37,50 €

70,00 €

Express-Reisepass

69,50 €

102,00 €

Vorläufiger Reisepass

26,00 €

26,00 €

Die Gebühr ist bei Antragstellung in bar oder per ec-Zahlung zu entrichten.

Das Einwohnermeldeamt hat folgende Öffnungszeiten:

Sprechzeiten ohne Termin oder mit einem vorab online gebuchten Termin über www.greiz.de/ewo:

Montag: 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr


Jeder 1. Samstag im Monat 09:00 – 11:00 Uhr (hier ist leider keine Terminbuchung möglich!)


Bitte beachten Sie aktuelle Veröffentlichungen im Bürgermagazin und auf der Internetseite www.greiz.de/ewo, da es in Ausnahmefällen zu Verlegungen der Samstagssprechzeit kommen kann! In Zweifelsfällen fragen Sie bitte bei den Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten nach!

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes gern unter der Telefon-Nr. 03661/703-330, per E-Mail an ewo@greiz.de oder auch persönlich zu den Öffnungszeiten zur Verfügung. 

Weitere Hinweise finden Sie unter: www.greiz.de/ewo