Online Terminvereinbarung - Einwohnermeldeamt

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Leistungen

Abholung Personalausweis

15 min gebührenfrei

Termin zur Abholung eines bereits beantragten Personalausweises

 

mitzubringen:   - alter bzw vorläufiger Ausweis

                         - ggf. Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten (bei unter 16-Jährigen) 

Abholung Reisepass

15 min gebührenfrei

Termin zur Abholung eines bereits beantragten Reisepasses

 

mitzubringen:   - alter Reisepass

                         - ggf. Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten (bei unter 18-Jährigen) 

Abmeldung Nebenwohnsitz

15 min gebührenfrei

 

  • Personalausweis (Deutsche und EU-Ausländer) oder Aufenthaltstitel (Ausländer)
  • Reisepass (Deutsche und Ausländer)
  • Reiseausweis (Ausländer)
  • Vollmacht, wenn jemand anderes zur Abmeldung kommt mit Kopie Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel/Reise-ausweis
  • ggf. Übergabeprotokoll der Wohnung

Änderung Wohnort im Reisepass

15 min gebührenfrei

nur bei Änderung des Wohnortes (z. Bsp. bei Zuzug nach Greiz)

mitzubringen sind:

- Reisepass (muss gültig sein)

 

Anmeldung (Zuzug nach Greiz aus einer anderen Stadt)

40 min gebührenfrei

(Zuzug nach Greiz aus einer anderen Stadt)

  • Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter bzw. demjenigen, der den Wohnraum zur Verfügung stellt)
  • wenn eigenes Haus: Nachweis über Eigentum (Kaufvertrag, Grundbuchauszug)
  • Personalausweis (Deutsche, EU-Ausländer) oder Aufenthaltstitel (Ausländer)
  • Reisepass (Deutsche und Ausländer)
  • Reiseausweis (Ausländer)
  • Kinderreisepass (deutsches Kind)
  • Eheurkunde, Geburtsurkunden der Kinder in Deutsch oder Englisch
  • wenn nur ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern zuzieht: Einverständnis des anderen Elternteils mit Kopie seines/ihres Personalausweises
  • Vollmacht, wenn jemand anderes zum Ummelden kommt (auch wenn ein Ehepartner allein zum Anmelden kommt)
  • gebührenfrei

Aufenthaltsbescheinigung für Standesamt ("Meldebescheinigung für Eheschließung")

10 min 8,00 Euro

  • Personalausweis oder Reisepass (Deutsche und EU-Ausländer) oder Aufenthaltstitel (Ausländer) von beiden Verlobten (Voraussetzung: BEIDE sind in Greiz gemeldet)
  • ec-Karte oder Bargeld (8,00 € pro Person)

Befreiung von der Ausweispflicht

15 min gebührenfrei

Personen, denen eine Teilnahme am öffentlichen Leben nicht mehr möglich ist (die also nicht mehr zum Fotografen gehen oder persönlich in der Personalausweisbehörde vorsprechen können), können von der Pflicht zum Besitz eines gültigen Personlausweises (= Ausweispflicht) berfreit werden.

Hierfür ist eine Bestätigung / ein Attest des behandelnden Arztes (bspw. Hausarzt) erforderlich.

 

vorzulegende Unterlagen:

  • Personalausweis der betreffenden Person
  • ärztliche Attest (siehe oben!)

 

 

Beglaubigung von Dokumenten

30 min 9,00 Euro

(ACHTUNG: standesamtl. Urkunden wie Geburts-, Ehe- & Sterbeurkunden werden nur vom jeweils ausstellenden Standesamt beglaubigt)

  • zu beglaubigende Unterlagen im Original 
  • Personalausweis oder Reisepass (Deutsche und EU-Ausländer) oder Aufenthaltstitel (Ausländer)
  • ec-Karte oder Bargeld (8,00 € pro zu beglaubigendem Dokument)

Beglaubigung von Unterschriften

15 min 9,00 Euro

ACHTUNG: Bitte unterschreiben Sie den zu beglaubigenden Vordruck noch nicht zu Hause, da Sie Ihre Unterschrift in unserem Beisein leisten müssen!

  • Personalausweis (Deutsche und EU-Ausländer) oder Aufenthaltstitel (Ausländer)
  • Vordruck der anfordernden Stelle, auf dem die Unterschrift und die Beglaubigung durchgeführt werden muss
  • ec-Karte oder Bargeld (8,00 € pro zu beglaubigendem Dokument)

Führungszeugnis

15 min 13,00 Euro

Für die Beantragung des Führungszeugnis notwendig:

  • Personalausweis/Reisepass (Deutsche und EU-Ausländer) oder
  • Aufenthaltstitel/Reisepass (Ausländer)
  • für erweitertes FZ (wenn man mit Kindern & Jugendlichen oder Schutzbefohlenen zusammen arbeitet):  Bestätigung der Stelle, die das erweiterte FZ verlangt
  • bei behördlichem FZ: Anschrift der Behörde, wo das FZ hingeschickt werden soll
  • ec-Karte oder Bargeld (Gebühr: 13,00 €)

Haushaltsbescheinigung zur Vorlage beim Jugend- oder Sozialamt

15 min gebührenfrei

  • Vordruck „Haushaltsbescheinigung“ vom Jugend- oder Sozialamt
  • Personalausweis/Reisepass (Deutsche und EU-Ausländer) oder Aufenthaltstitel (Ausländer)

Lebensbescheinigung

15 min 8,00 Euro

(Bsp. für ausländische Renten)

  • Personalausweis / Reisepass (Deutsche und EU-Ausländer) oder Aufenthaltstitel (Ausländer)
  • Vordruck, auf der die Bescheinigung erfolgt (falls vorhanden)
  • ec-Karte oder Bargeld (8,00 € pro Person)

 

Meldebescheinigung für private Zwecke und KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde

10 min 8,00 Euro

für private Zwecke (z Bsp. für Bank, Beitragsservice/GEZ, Kaufvertrag) und KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde

  • Personalausweis oder Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • ec-Karte oder Bargeld (8,00 € pro Person)
  • Hinweis: Für eine Meldebescheinigung zur Eheschließung siehe "Aufenthaltsbescheinigung für Standesamt"!

Meldebescheinigung zur Vorlage bei Jobcenter, Unterhaltsvorschussstelle, Jugendamt, Wohngeldstelle, Sozialamt

10 min gebührenfrei

(zur Vorlage bei Jobcenter, Unterhaltsvorschussstelle, Jugendamt, Wohngeldstelle, Sozialamt)

  • Personalausweis/Reisepass (Deutsche und EU-Ausländer) oder Aufenthaltstitel (Ausländer)
  • Hinweis: Für eine Meldebescheinigung zur Eheschließung siehe "Aufenthaltsbescheinigung für Standesamt"!

nachträgliches Einschalten der Internetfunktion des Personalausweises

10 min gebührenfrei

Aktivierung der Online-Ausweisfunktion oder Setzen einer neuen PIN

Personalausweis beantragen (Antragsteller ÜBER 16 Jahren) [Bitte wählen Sie die Anzahl der Personen aus!]

20 min 37,00 Euro

  • Antragsteller muss persönlich anwesend sein, eine Vertretung ist nicht möglich!
  • alten Personalausweis
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ec-Karte oder Bargeld (Gebühr bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 € / ab 24. Lebensjahr: 37,00 € / 10,00 € für vorläufigen Ausweis = 3 Monate gültig, wird sofort ausgestellt)
  • Hinweis: Nur deutsche Staatsangehörige können einen Personalausweis beantragen. Besitzen Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde beim Landratsamt oder an Ihre zuständige Botschaft!

Personalausweis beantragen (Antragsteller UNTER 16 Jahren) [Bitte wählen Sie die Anzahl der Personen aus!]

20 min 22,80 Euro

  • Kind mitbringen!!!
  • alten Kinderreisepass oder aktuellen Reisepass (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis des vorsprechenden gesetzlichen Vertreters
  • Einverständnis des anderen gesetzlichen Vertreters (mit Kopie des Personalausweisess, beidseitig) oder aktuelles (!) Negativattest vom Jugendamt
  • Ec-Karte oder Bargeld (Gebühr: 22,80 €)
  • Hinweis: Nur deutsche Staatsangehörige können einen Personalausweis beantragen. Besitzen Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde beim Landratsamt oder an Ihre zuständige Botschaft!

Reisepass beantragen (Antragsteller ÜBER 18 Jahren) [Bitte wählen Sie die Anzahl der Personen aus!]

15 min 70,00 Euro

  • Antragsteller muss persönlich anwesend sein, eine Vertretung ist nicht möglich!
  • Personalausweis und alten Reisepass (falls vorhanden)
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ec-Karte oder Bargeld [Gebühr bis 24 Lebensjahr: 37,50 € / ab 24. Lebensjahr: 60,00 € (ab 01.01.2024: 70,00 €)]

Expresspass dauert nur 4-5 Werktage, kostet aber 32,00 € mehr (für schnellere Bearbeitung bei Bundesdruckerei)

Vorläufiger Reisepass geht auch noch schneller als Expresspass, gilt aber nicht in allen Ländern, ist nur 1 Jahr gültig und kostet 26,00 €

Hinweis: Nur deutsche Staatsangehörige können einen Reisepass beantragen. Besitzen Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde beim Landratsamt oder an Ihre zuständige Botschaft!

Reisepass beantragen (Antragsteller UNTER 18 Jahren) [Bitte wählen Sie die Anzahl der Personen aus!]

15 min 37,50 Euro

  • Kind mitbringen!!!
  • Geburtsurkunde
  • alten Kinderreisepass oder Reisepass (falls vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis des vorsprechenden gesetzlichen Vertreters
  • Einverständnis des anderen gesetzlichen Vertreters (mit Kopie des Personalausweises, beidseitig) oder aktuelles (!) Negativattest vom Jugendamt
  • Ec-Karte oder Bargeld (Gebühr: 37,50 €)

Expresspass dauert nur 4-5 Werktage, kostet aber 32,00 € mehr (für schnellere Bearbeitung bei Bundesdruckerei)

Vorläufiger Reisepass geht auch noch schneller als Expresspass, gilt aber nicht in allen Ländern, ist nur 1 Jahr gültig und kostet 26,00 €

Hinweis: Nur deutsche Staatsangehörige können einen Personalausweis beantragen. Besitzen Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde beim Landratsamt oder an Ihre zuständige Botschaft!

Steuer-Identifikationsnummer

10 min gebührenfrei

Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine personenbezogende wichtige Nummer, die Sie für viele Angelegenheiten im Alltag (Eröffnung eines Bankkontos, Lohnabrechnung, Bezug von Renten, Abschluss einer Versichuerung, ...) benötigen.

 

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel mit.

Ummeldung (Umzug in eine neue Wohnung innerhalb von Greiz)

30 min gebührenfrei

(Umzug INNERHALB von Greiz)

  • Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter bzw. demjenigen, der den Wohnraum zur Verfügung stellt)
  • wenn eigenes Haus: Nachweis über Eigentum (Kaufvertrag, Grundbuchauszug)
  • Personalausweis (Deutsche und EU-Ausländer) oder Aufenthaltstitel (Ausländer)
  • Reisepass (Deutsche und Ausländer)
  • Reiseausweis (Ausländer)
  • Vollmacht, wenn jemand anderes zum Ummelden kommt (auch wenn ein Ehepartner allein zum Ummelden kommt)
  • wenn nur ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern umzieht: Einverständnis des anderen Elternteils mit Kopie seines/ihres Personalausweises

Untersuchungsberechtigungsschein (ärztliche Bescheinigung für unter 18-jährige)

10 min gebührenfrei

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung / Ausbildung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungs- / Ausbildungsjahres (Nachuntersuchung) eines Jugendlichen (unter 18 Jahre!) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.

Die Beantragung dieses Untersuchungsberechtigungsscheines für die Erst- oder Nachuntersuchung kann durch persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines Sorgeberechtigten erfolgen. Hierbei ist ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel) vorzulegen.

Bei Wechsel des Arbeitgebers innerhalb des ersten Jahres ist vom neuen Arbeitgeber das Untersuchungsergebnis beim bisherigen Arbeitgeber anzufordern.

Wegzug (nur bei Wegzug ins Ausland, siehe Hinweis!)

15 min gebührenfrei

(Hinweis: bei Wegzug ins Inland / in eine andere Stadt = „nur“ bei der neuen Meldebehörde anmelden)

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Reisepass