20 min
gebührenfrei
Sollte Ihr Personalausweis oder Reisepass verloren gegenagen sein, sind Sie verpflicht, diesen Verlust bei der Meldebehörde zu melden. Hierfür bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- anderen Nachweis zu Ihrer Identität (Geburts- oder Eheurkunde UND falls vorhanden: Führerschein UND falls vorhanden: Personalausweis / Reisepass = auch bereits ungültig)
- möglicherweise muss in der Meldebhörde erst noch eine Identitätsfeststellung zu Ihrer Person erfolgen
Sollten Sie Ihr ausländisches Identitätsdokument (ausländischen Personalausweis oder Reisepass) verloren haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Botschaft!
Für den Fall einer gleichzeitigen Neubeantragung:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (bitte folgenden Hinweis beachten!)
- Hinweis: Voraussichtlich dürfen ab 01.05.2025 Passbilder in Papierform nicht mehr akzeptiert werden! Neben der Möglichkeit, ein digitales Passbild beim Fotografen erstellen zu lassen, wird die Anfertigung eines solchen Bildes voraussichtlich auch im Einwohnermeldeamt bestehen! Hierfür ist dann eine Gebühr in Höhe von 6,00 € zu entrichten.
- bei Minderjährigen: ggf. Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten mit einer Kopie seines Personalausweises/Reisepasse
- Gebühren in bar oder per ec-Karte: vorläufiger Personalausweis = 10,00 € / Personalausweis unter 24 Jahren = 22,80 € / Personalausweis über 24 Jahren = 37,00 € / vorläufiger Reisepass = 26,00 € / Reisepass unter 24 Jahren = 37,50 € / Reisepass über 24 Jahren = 70,00 € / Express-Zuschalg für Reisepässe = 32,00 €