Stadtentwicklungskonzept
Im Stadtentwicklungskonzept (STEK) wurden schwerpunktmäßig die rückläufige Einwohnerentwicklung der Stadt und die damit einhergehenden Wohnungsleerstände untersucht. Das Konzept zielt auf die Stabilisierung und Aufwertung zukunftsfähiger Wohnquartiere, formuliert gleichzeitig aber auch Rückbauziele und -potenziale für Stadtteile, in denen künftig mit einem (weiteren) Rückgang der Wohnungsnachfrage zu rechnen ist.
Mit dem Stadtratsbeschluss am 08.10.2003 wurde das Stadtentwicklungskonzept (STEK) beschlossen und trägt für den Stadtrat und die Stadtverwaltung Selbstbindungscharakter.
Jedoch ist der Stadtumbau als anhaltend dynamischer Prozess zu verstehen. Darum wird durch die Arbeitsgruppe Stadtumbau die Bevölkerungs- und Wohnungsmarktentwicklung regelmäßig beobachtet. Somit wird eine Grundlage dafür geschaffen, das Stadtentwicklungskonzept prozessbegleitend inhaltlich fortzuschreiben.
Stadtentwicklungskonzept 2003
- Gesamtkonzept
- Plan Gesamtstadt Bestandsplan
- Plan Gesamtstadt Zieldarstellung Wohnfunktion
- Plan Gesamtstadt Rückbaukoordination
- Plan Gesamtstadt Zielplan Grünstruktur und soziale / kulturelle Infrastruktur
- Plan Gesamtstadt Zielplan Gewerbestruktur
- Stadtteilkonzept Altstadt / Neustadt
- Plan Stadtteilkonzept Altstadt / Neustadt
- Stadtteilkonzept Pohlitz
- Plan Stadtteilkonzept Pohlitz
Stadtentwicklungskonzept (STEK) 2006 - 1. Teilfortschreibung
Begründung
Gemäß der Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger 45/2005) müssen Einzelvorhaben in einem abgegrenzten Gebiet nach §§ 142 oder 171b Baugesetzbuch (BauGB) liegen, um entsprechend dem Programm Stadtumbau-Ost gefördert werden zu können. Stadtumbaugebiete im Sinne § 171b BauGB können nur auf Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, in dem die Ziele und Maßnahmen für die jeweiligen Gebiete dargestellt sind, beschlossen werden. Basis ist das vom Stadtrat am 08.10.2003 beschlossene Stadtentwicklungskonzept, dessen wesentliche Zielaussagen unverändert fortgelten. In Auswertung des kommunalen Monitorings und der i. S. §§137 und 139 BauGB erfolgten Beteiligung der vom Stadtumbau Betroffenen und der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger sollen aber die vom Stadtrat im STEK 2003 beschlossenen Förderkulissen und Entwicklungsziele an die aktuelle Situation folgendermaßen angepasst werden:
- Bei der Definition der Förderkulisse Stadtumbau wird zukünftig nicht mehr von Fördergebieten sondern von Stadtumbaugebieten gesprochen. Dabei wird die Unterscheidung der Stadtumbaugebiete in
- "Aufwertung"
- "Rückbau"
- Bei einigen Gebieten werden die räumliche Abgrenzung korrigiert und ggf. Entwicklungsziele ergänzt.
Es ergibt sich folgende Förderkulisse:
1. Stadtumbaugebiet Innenstadt
Im STEK 2003 wurden bereits Bereiche der Innenstadt als Fördergebiet Stadtumbau Ost - Aufwertung dargestellt und begründet. Dieses Gebiet wird nach Westen erweitert, so dass die Quartiere am Salzweg und an der Zentastraße sowie die ungenutzten Bahnanlagen in einen strukturellen Zusammenhang mit der Alt- und Neustadt gestellt werden. Die Planungsziele für Alt- und Neustadt greifen stark in die Erweiterungsbereiche, so dass zukünftig ein "Stadtumbaugebiet Innenstadt" die Grundlage für die Betrachtung der Stadtentwicklung bilden soll. Insbesondere werden folgende Ziele für die Stadtentwicklung der Erweiterungsbereiche verfolgt:
- Beseitigung des Leerstandes durch Sanierung bzw. Rückbau
Leerstandsquoten 2004:
Fördergebiet 1-Altstadt: ca. 29%
Fördergebiet 2-Neustadt: ca. 35%
Gebiet 2c gem. STEK (Salzweg): > 20% - Revitalisierung der Innenstadt durch Umnutzung der vorhandenen Flächenpotentiale.
- Sicherung erhaltenswürdiger städtebaulicher Strukturen bzw. Einzeldenkmale (Brunnengasse 10, 12, 14; Bruno-Bergner-Straße 17; Prof.- Dr. Friedrich-Schneider-Straße 2; Zentastraße 1, 2; Salzweg 55).
- Sofern durch das STEK 2003 keine anderen Zielaussagen getroffen wurden, bleiben die Ziele des städtebaulichen Rahmenplanes "Innenstadt" von 1997 bestehen und ergänzen die STEK-Inhalte.
2. Stadtumbaugebiet Pohlitz
Vor dem Hintergrund der langfristig zu erwartenden Entwicklung von Einwohnerzahlen und Wohnungsnachfrage wurde im STEK 2003 eine neue städtebauliche Orientierung für das Neubaugebiet Pohlitz entwickelt. Die Abgrenzung des Fördergebietes Rückbau soll gemäß STEK 2003 für die Definition des Stadtumbaugebietes Pohlitz übernommen werden. Zur Klarstellung des konsequenten Ansatzes für den flächenhaften Rückbau des Gebietes "Am Zaschberg" wird das im Außenbereich stehende Wohnhaus "Am Zaschberg 36" in das Stadtumbaugebiet aufgenommen.
3. Stadtumbaugebiet Herrenreuth
Für die Definition des Stadtumbaugebietes Herrenreuth sollen die Ziele und die Abgrenzung gemäß STEK 2003 (Plan 2 "Gesamtstadt Zieldarstellung Wohnfunktion") übernommen werden.
4. Stadtumbaugebiet Liebigstraße
Für die Definition des Stadtumbaugebietes Liebigstraße sollen die Ziele und die Abgrenzung gemäß STEK 2003 (Plan 2 "Gesamtstadt Zieldarstellung Wohnfunktion") übernommen werden.
5. Stadtumbaugebiet Zeulenrodaer Straße
Für die Definition des Stadtumbaugebietes Zeulenrodaer Straße sollen die Ziele und die Abgrenzung gemäß STEK 2003 (Plan 2 "Gesamtstadt Zieldarstellung Wohnfunktion") übernommen werden.
6. Stadtumbaugebiet Hasental
Für die Definition des Stadtumbaugebietes Hasental sollen die Ziele gemäß STEK 2003 übernommen werden. Bei der Abgrenzung wird die kleinteilige Bebauung "Am Salzacker" und "Am Hasental 75" ausgeschlossen.
7. Stadtumbaugebiet Schmidtstraße/Wettengelstraße
Die Ziele und die Gebietsabgrenzung werden über die Aussagen im STEK 2003 hinaus ergänzt. Auf Grund der aktuellen Situation, insbesondere wegen des anhaltenden Leerstandes und der Verwahrlosung des erstgenannten Objektes kann der Bereich
- Grüne Linde 1, 3
- Schmidtstraße 21
- Lindenstraße 41
nicht mehr als konsolidiert eingestuft werden und soll daher Bestandteil des Stadtumbaugebietes werden. Somit soll das Entwicklungspotential für bauliche und ggf. nutzungsstrukturelle Veränderungen aktiviert werden. Durch das kommunale Monitoring wurde für die zusätzlich in das Gebiet aufzunehmenden Objekte ein Leerstand (Stand 31.12.2004) von 38,5 % ermittelt.
8. Stadtumbaugebiet Raunerstraße
Für die Definition des Stadtumbaugebietes Raunerstraße sollen die Ziele gemäß STEK 2003 übernommen werden. Zur Präzisierung der Abgrenzung wird die kleinteilige Bebauung am "Kugelacker 42, 44" ausgeschlossen.
9. Stadtumbaugebiet Reichenbacher Straße
Für die Definition des Stadtumbaugebietes Reichenbacher Straße sollen die Ziele und die Abgrenzung gemäß STEK 2003 (Plan 2 "Gesamtstadt Zieldarstellung Wohnfunktion") übernommen werden.
10. Stadtumbaugebiet Fritz-Ebert-Straße
Für die Definition des Stadtumbaugebietes Fritz-Ebert-Straße sollen die Ziele und die Abgrenzung gemäß STEK 2003 (Plan 2 "Gesamtstadt Zieldarstellung Wohnfunktion") übernommen werden.
11. Stadtumbaugebiet August-Bebel-Straße
Dieser Bereich soll als neues Fördergebiet Stadtumbau Ost - Aufwertung ins STEK aufgenommen werden. Folgende Ziele für die Stadtentwicklung werden in diesem Gebiet verfolgt:
- Beseitigung des Leerstandes durch Sanierung bzw. Rückbau Leerstandsquoten 2004: ca. 50%
- Revitalisierung der Innenstadt durch Umnutzung der vorhandenen Flächenpotentiale.
- Sicherung erhaltenswürdiger städtebaulicher Strukturen
- Sofern durch das STEK 2003 keine anderen Zielaussagen getroffen wurden, bleiben die Ziele des städtebaulichen Rahmenplanes "Innenstadt" von 1997 bestehen und ergänzen die STEK-Inhalte.
Die Fortschreibung des STEK 2003 wurde inhaltlich mit der AG Stadtumbau abgestimmt, in der wesentliche Akteure der Greizer Stadtentwicklung mitwirken. Darüber hinaus erfolgte über das Amtsblatt der Stadt Greiz im März 2006 die Beteiligung der Bürger.
Greiz, den 20.12.2006 Die Karten basieren auf Daten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation.
Stadtentwicklungskonzept 2008 - 2. Teilfortschreibung
Stadtentwicklungskonzept - 3. Teilfortschreibung 2010
Stadtentwicklungskonzept - 4. Teilfortschreibung 2013
Stadtentwicklungskonzept - 5. Teilfortschreibung 2020
Die am 20.12.2006 beschlossene Festlegung der Gebiete „Herrenreuth“ und „Liebigstraße“ als Stadtumbaugebiete nach § 171 b BauGB wurde durch Beschluss des Stadtrates am 02.12.2020 aufgehoben.
In den mit je 2 ha vergleichsweise kleinen Gebieten ist seit 2006 die zielgerichtete Reduzierung von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden erfolgt und die Entwicklungsziele konnten erreicht werden.
Adresse | Wohn-einheiten | Rückbau-jahr | neue |
Herrenreuth 1 | 31 | 2006 | private Grünfläche |
Herrenreuth 2 | 44 | 2007 | private Grünfläche |
Liebigstraße 1 | 2 | 2015 | Hochwasserschutz |
Liebigstraße 3 | 48 | 2015 | Hochwasserschutz |
Für den Rückbau der Bebauung Herrenreuth 1 und 2 wurden ca. 313.000 € Städtebauförderungsmitteln aus dem Programm „Stadtumbau Ost“ eingesetzt.
Der Rückbau der Wohngebäude Liebigstraße 1 und 3 wurde anders als geplant nicht mit Städtebauförderungsmitteln aus dem Programm „Stadtumbau Ost“, sondern im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen durch Landesmittel finanziert.
Nach Aufhebung der Festlegung der Gebiete „Herrenreuth“ und „Liebigstraße“ als Stadtumbaugebiete nach § 171 b BauGB können die Maßnahmen abgerechnet werden (Gesamtverwendungsnachweis).
Aus technischen Gründen besitzen einige Pläne geringe Auflösungen, so dass die Lesbarkeit zum Teil eingeschränkt sein kann. Sollten Sie weiterreichende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner.
In den Teilgebieten Altstadt, Neustadt, Ostrand des Stadtumbaugebietes Innenstadt können öffentliche und auch private Baumaßnahmen aus dem von Bund, Land und Stadt zur Verfügung gestellten Städtebaufördermitteln gefördert werden.
Für Fragen zum Stadtentwicklungskonzept wurde eine Anlaufstelle zur Beratung der Bürger geschaffen. Diese Anlaufstelle befindet sich im Bauamt der Stadt Greiz, Sachgebiet Stadtplanung, von-Westernhagen-Platz 5. Dort besteht während der Öffnungszeiten für jedermann die Möglichkeit, das Stadtentwicklungskonzept (Stand November 2003) und seine 3 Teilfortschreibungen einzusehen und von folgenden Mitarbeitern beraten zu werden:
- Sachgebietsleiter, Herr Obenauf, Zimmer 21 Tel.: 03661 / 703-520
- Mitarbeiterin, Frau Lux, Zimmer 8 Tel.: 03661 / 703-522