Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Greiz im Vogtland
Das ursprüngliche Einzelhandelskonzept wurde im Jahr 1995 erarbeitet. Der Beschluss des Konzeptes erfolgte durch den Stadtrat der Stadt Greiz am 28.02.1996.
In den Jahren 2008 und 2009 erfolgte eine 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes mit Beschlussfassung im Stadtrat der Stadt Greiz am 11.11.2009.
In den vergangenen Jahren haben sich sowohl die nachfrageseitigen als auch die angebotsseitigen Rahmenbedingungen für den Einzelhandel verändert. Vor diesem Hintergrund ergab sich die Notwendigkeit der Anpassung des konzeptionellen Handlungsrahmens zur gesamtstädtischen Einzelhandels- und Standortsteuerung.
Die Zielsetzung der erneuten Fortschreibung war es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung speziell des Einzelhandels und des Ladenhandwerks zu erarbeiten. Das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept liefert auch die inhaltlichen Grundlagen für ein Zentrenkonzept sowie die Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche, um so gemäß § 34 Abs. 3 Baugesetzbuch schädliche Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche zu verhindern.
Das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde am 20.02.2019 vom Stadtrat der Stadt Greiz beschlossen.