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Lärmaktionsplan Greiz – Überprüfung 2024 - Beteiligung der Öffentlichkeit


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Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht alle 5 Jahre eine Überprüfung bzw. Überarbeitung der Lärmkarten und der Lärmaktionsplanung vor.

Nach der Aufstellung des Lärmaktionsplans im Jahr 2008 wurde dieser bereits in den Jahren 2013 und 2019 überprüft und fortgeschrieben. Entgegen der vorherigen Jahre wurde die Lärmkartierung 2022 auf die gesetzlich vorgeschriebenen Abschnitte des Verkehrsnetzes beschränkt. Diese umfassen die B 94 zwischen Silberloch und Einmündung Werdauer Straße.

Einen Link zu den Ergebnissen der Lärmkartierung 2022 finden sie auf der Homepage der Stadt Greiz unter www.greiz.de/lap. Dort findet sie auch die bisherigen Kartierungen und die verschiedenen Stände des Lärmaktionsplanes der Stadt Greiz. Die vorgenannten Dokumente können Sie dauerhaft während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. im unten angegebenen Zeitraum auch während der erweiterten Öffnungszeiten, im Sachgebiet Stadtplanung, von-Westernhagen-Platz 5 einsehen.

Die Überprüfung des Lärmaktionsplanes 2019 der Stadt Greiz auf Basis der Lärmkartierung 2022 ergab, dass eine erneute Überarbeitung aufgrund der unveränderten Rahmenbedingungen nicht erforderlich ist.

Überdies liegt die Umsetzung verschiedener Maßnahmen nicht bzw. nicht in der alleinigen Zuständigkeit der Stadt Greiz. Dies betrifft alle Maßnahmen im Bereich der betrachteten Hauptverkehrsstraße sowie alle verkehrsrechtlichen Maßnahmen. Zu einem Teil dieser Maßnahmen besteht bisher kein Einvernehmen mit dem zuständigen Baulastträger (Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr) bzw. der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Greiz.

Aus diesem Grund hat der Bau-, Wirtschafts-, Umwelt- und Tourismusausschuss (BWUTA) des Stadtrates der Stadt Greiz hat, im Ergebnis der Überprüfung des Lärmaktionsplans 2019, in seiner Sitzung am 29.08.2024 entschieden, dass keine neuen Maßnahmen geplant werden, sondern die bereits geplanten (und beschlossenen) Maßnahmen fortgeführt werden und der Lärmaktionsplan 2019 fortgelten soll.

Gemäß § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Überarbeitung/Überprüfung des Planes zu beteiligen und deren Mitwirkung ist zu ermöglichen.

Bevor die Entscheidung des BWUTA dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll, besteht für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Greiz die Möglichkeit

in der Zeitvom 05.10.2024 bis 04.11.2024

der Stadtverwaltung ihre Anregungen, Hinweise, Empfehlungen und Bedenken schriftlich, per E-Mail an stadtplanung(at)greiz.de oder im Bauamt der Stadt Greiz, Sachgebiet Stadtplanung, von-Westernhagen-Platz 5, 07973 Greiz, zur Niederschrift während nachfolgender erweiterter Öffnungszeiten zu übermitteln

Montag bis Mittwoch: von 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Donnerstag: von 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Freitag: von 9 - 12 Uhr.

gez. Schulze
Bürgermeister